Geschäftsanteile entsprechend der Genossenschaftssatzung


  • Um Mitglied der Wohngenossenschaft zu werden, ist zwingend der Erwerb von
    mindestens 1 Geschäftsanteil von 511,29 € erforderlich.

  • Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenmittel durch Übernahme weiterer Pflichtanteile nach folgender Maßgabe zu leisten:

 Ein-Raum-Wohnungen
 Zwei-Raum-Wohnungen
 Drei-Raum-Wohnungen
 Vier-Raum-Wohnungen
4
7
9
12
insgesamt 5 Anteile
insgesamt 8 Anteile
insgesamt 10 Anteile
insgesamt 13 Anteile
in Summe 2.556,45 €
in Summe 4.090,32 €
in Summe 5.112,90 €
in Summe 6.646,77 €